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Tätigkeitsschwerpunkte

worauf unsere Kanzlei spezialisiert ist

Die Kanzlei Waisocher betreut ihre Klienten besonders im Liegenschaftsrecht, in Miet- und Wohnrechtsangelegenheiten, im allgemeinen Vertragsrecht, Forderungsinkasso, allgemeinen Zivilrecht, Familienrecht und Erbrecht.

Weiters steht sie Ihnen gerne bei der Verteidigung in Strafrechtssachen bei.


 

Immobilie: Mieten, Kaufen, Wohnen, Bauen


Frau Mag. Holzer-Waisocher versteht sich als Problemlöserin für Ihre Fragen rund um die Immobilie.

 

Bei Veräußerung, Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien steht sie Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Hauseigentümer, Wohnungseigentümer und Hausverwalter wissen ihren Rat zu schätzen. Die rechtlichen Fragen um die Liegenschaft und Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht.

Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung oder Beteiligung geht, Frau Mag. Holzer-Waisocher verfügt über weit reichende Erfahrungen.

 

Durch das Liegenschaftsrecht werden die Voraussetzungen für den Erwerb und die Übertragung von Eigentum an Liegenschaften, das bedeutet an Grundstück, Wohnhaus, Eigentumswohnung und dergleichen geregelt. Die nach dem Liegenschaftsrecht erforderlichen vertraglichen Grundlagen werden von Mag. Eva Holzer-Waisocher vorbereitet. Für Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Liegenschaften sowie für das Wohnungseigentum gelten spezielle Bestimmungen. Größte Bedeutung kommt auch dem Grundbuch zu. 

 

Verträge


Die Qualität eines Vertrages zeigt sich leider immer erst, wenn die Parteien sich über Einzelheiten nicht mehr einig sind. Ist der Vertrag in dem jeweiligen Punkt dann nicht eindeutig, so kommt es nicht selten zum (Rechts-)Streit. Um diese Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwältin Mag. Eva Holzer-Waisocher die geeignete Ansprechpartnerin.

Inkasso

 

Unter Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung durch die Kanzlei Holzer-Waisocher bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Liquidation von Außenständen, beispielsweise aus Darlehensvertragen, sowie bei der daran anschließenden Vollstreckung zu verstehen.

Allgemeines Zivilrecht


Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Mag. Eva Holzer-Waisocher liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht).
Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Exekutionsrecht.


Rechtsanwältin Holzer-Waisocher hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Familienrecht


Des weiteren berät und vertritt Sie Rechtsanwältin Mag. Holzer-Waisocher gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können.
Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsansprüchen und Vermögensansprüchen, die Regelung von Obsorge und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, außerdem der Versorgungsausgleich sowie der Ehevertrag zu Beginn und während der Ehe.


Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt der Bestrebungen. Mag. Eva Holzer-Waisocher klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.


Erbrecht


Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge sowie der Testierfreiheit, welche allerdings begrenzt ist durch die Regelungen des Pflichtteilsrechts. Grundsätzlich soll der Erblasser verfügen dürfen, an wen sein Privateigentum übertragen wird. Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie über, also den Ehegatten und den nächsten Verwandten.
Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Dieser hat zum Beispiel das Recht, das Erbe auszuschlagen. Mit dem Eintritt eines Erbfalls ist daher zunächst ein Vermögensverzeichnis zu erstellen.


Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Sowohl bei der Errichtung eines rechtsgültigen Testaments als auch für den Fall einer Erbschaft steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Mag. Eva Holzer-Waisocher selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

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